Bei einer Baufinanzierung begegnet Ihnen mit ziemlicher Sicherheit mal der Begriff “Grundschuld”.
Denn für solch eine Finanzierung wird von der Bank ein sehr hoher Betrag geliehen, weshalb sich diese absichern muss. Können Kunden ihren Baukredit also nicht mehr abbezahlen, bekommen die Banken das Geld durch die sogenannte Grundschuld wieder zurück. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert und mit dem erhaltenen Geld kann die Tilgung finanziert werden.
Als Hauskäufer erhalten sie somit erst durch diese Grundschuld die Möglichkeit ein Baudarlehen aufzunehmen. Sie wird ins Grundbuch der Immobilie eingetragen, wo sich auch Informationen zu weiteren Belastungen auf dem Grundstück befinden. Dadurch erhält der Sicherungsnehmer das Recht, einen Geldbetrag in Höhe der Grundschuld zu fordern.
Bei der Eintragung wird zuerst das Grundschuldbestellungsformular erstellt. Dann wird die Grundschuld notariell beurkundet und der Notar reicht die Urkunde beim Grundbuchamt ein. Anschließend überreicht der Notar dem Gläubiger die nötigen Unterlagen.
Diese Grundbucheintragung kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Die Frage ob Sie eine Grundschuld löschen wollen oder nicht, stellt sich erst nach der Abzahlung Ihrer Baufinanzierung.
Da die Grundschuld zu den nicht-akzessorischen Grundpfandrechten gehört, kann eine Grundschuld auch weiterhin bestehen, auch wenn die Kreditsumme bereits getilgt wurde. Dennoch kann der Eigentümer, nach vollständiger Tilgung, einen Antrag auf Löschung im Grundbuch stellen.
Tut man dies nicht und lässt die Grundschuld somit bestehen, kann sie in Zukunft erneut als Kreditsicherheit genutzt werden.
Die Hypothek wurde fast vollständig von der Grundschuld abgelöst.
Abhängigkeit der Forderung:
Eine Hypothek kann nur aufgenommen werden, wenn eine Forderung besteht. Zudem sinkt dieser Betrag, indem Sie Monat für Monat Ihre Baufinanzierung abbezahlen. Die Grundschuld hingegen bleibt weiterhin bestehen, da sie vom Baukredit zunächst unabhängig ist.
Löschung:
Die Hypothek wird, nachdem der Kredit abbezahlt ist, automatisch gelöscht, während bei der Grundschuld lediglich der Sicherungszweck entfällt. Die Grundschuld an sich bleibt aber weiterhin bestehen, wenn kein Antrag auf Löschung gestellt wird.
Flexibilität:
Die Grundschuld lässt sich leichter auf einen anderen Gläubiger übertragen und kann auch später noch verwendet werden.
Die Grundschuld wird heute hauptsächlich zur Besicherung einer Baufinanzierung verwendet. Sie hat die Hypothek größtenteils abgelöst und dient der Bank als Sicherheit, falls der Immobilieneigentümer den Zahlungen nicht nachkommt.