Möglichkeiten eine Baufinanzierung zu kündigen

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Möglichkeiten eine Baufinanzierung zu kündigen

 

Eine Baufinanzierung kündigen? Verschiedene Gründe können Sie zu diesem Schritt bewegen. Vielleicht haben Sie eine Erbschaft erhalten, die die sofortige Ablöse des Kredites ermöglicht? Eine Trennung vom Partner oder ein Todesfall hingegen rücken die vorzeitige Kündigung eher in ein unangenehmes Licht. Auch das Profitieren von günstigeren Zinsen kann Sie dazu bewegen Ihren jetzigen Kreditvertrag zu kündigen.

Kündigt man jedoch vor Ablauf der Zinsbindung, kommt man oft um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht herum. Denn die Bank müsste somit auf die Zinszahlungen der nächsten Jahre, bzw. bis Ende des Vertrages, verzichten und hat somit Anspruch auf einen Schadenersatz. Dieser Betrag kann schnell in den fünfstelligen Bereich gelangen.

„Nach zehn Jahren Kreditlaufzeit können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB Gebrauch machen, wenn eine Reihe Voraussetzungen erfüllt sind”

 

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten diese Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Die einfachste Vorgehensweise ist “abzuwarten”. Denn nach zehn Jahren Kreditlaufzeit können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB Gebrauch machen, wenn eine Reihe Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Kündigung Ihrer Baufinanzierung darf erst zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens erfolgen. Das heißt, die zehn Jahre werden ab dem Tag, an dem die letzte Rate und somit das komplette Darlehen an Sie ausgezahlt wurde, gezählt. Das Datum des Vertragsabschlusses ist nicht relevant.
  2. Die Zehnjahresfrist verschiebt sich bei Änderung des Kreditvertrages, z. B. bei Umstellung des Zinssatzes oder der Laufzeit. Die zehn Jahre zählen dann erst ab der neuen Vereinbarung.
  3. Nach den zehn Jahren muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Erst danach wird die Kündigung wirksam. Sollte der Termin auf einen Feiertag oder auf das Wochenende fallen, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag.
  4. Anschließend muss innerhalb der nächsten 2 Wochen die Restschuld beglichen werden. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als nicht erfolgt und Ihre Baufinanzierung läuft weiter.
 

Es ist nicht immer möglich, die ganzen Zehn Jahre abzuwarten. Deswegen können Sie in einigen Ausnahmefällen Ihre Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen:

Der Immobilienkredit wird von der Bank gekündigt
Wird Ihr Darlehensvertrag seitens der Bank vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt, hat Sie kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Immobilienvertrag wird einvernehmlich aufgehoben
Vereinbaren Sie sich mit Ihrer Bank eine einvernehmliche Kündigung, weil Sie zum Beispiel Ihren aktuellen Kredit durch einen Höheren ersetzen wollen, verzichtet die Bank auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Widerrufsbelehrung zu Ihrem Kreditvertrag ist fehlerhaft
14 Tage nach Vertragsabschluss können Sie ihn widerrufen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Finden Sie einen Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung, verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist zusätzlich um ein Jahr. Dies gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Sie haben einen variablen Darlehensvertrag abgeschlossen
Variable Darlehen behandeln Kredite, deren Zinssätze in regelmäßigen Abständen an den aktuellen Marktzinssatz für Baufinanzierungen angepasst werden. Hier können Sie jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei Einhaltung der Frist nicht an.

Der neue Eigentümer führt bei einem Hausverkauf den Vertrag fort
Sie können dem Käufer Ihres Eigenheims anbieten, den aktuellen Immobilienkredit zu übernehmen und fortzuführen. Dieser Vorgang nennt sich Schuldnertausch und hat keine Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge.

Neues Objekt, selber Kreditvertrag
Sollten Sie umziehen, Ihr aktuelles Haus verkaufen und eine neue Immobilie erwerben, können Sie mit der Bank einen Sicherheitentausch vereinbaren. Dabei bleibt Ihr Kreditvertrag bestehen und somit auch die Konditionen gleich. Durch den Objekttausch müssen Sie auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die neue Immobilie muss jedoch gleich-bzw. Hochwertiger sein.

 

Es gibt also verschiedene Methoden, wie Sie Ihre Baufinanzierung ohne zusätzliche Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vorher über Ihre Möglichkeiten informieren. Dafür stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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