Pleite des Baudienstleister – Was tun?

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Pleite des Baudienstleister – Was tun?

 

Der Bau ist im vollen Gange, so langsam rückt Ihr Traumhaus näher. Und dann das: Ihr Baudienstleister meldet Insolvenz an. Aber Ihr Haus ist noch gar nicht fertig gebaut. Wie können Sie eine Insolvenz vorbeugen? Und was können Sie im Ernstfall noch tun?

Vieles kann den Baufortschritt Ihres Hauses verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Neben Material und Handwerkern, die nicht planmäßig zur Verfügung stehen, können auch Baumängel und Folgeschäden den Hausbau kurzzeitig zum Stehen bringen. Doch eine Zahlungsunfähigkeit Ihres Bauunternehmens oder Ihrer Handwerksfirma verwandeln die Baustelle in eine Bauruine.

Dass Bauunternehmen Insolvenz anmelden müssen ist keine Seltenheit. Die Gewinnmargen sind in dieser Branche mit nicht einmal 6% durchschnittlich sehr gering. Sobald dann eine Zahlung ausbleibt, z.B. weil ein Kunde wegen Baumängeln die Zahlung verweigert, steigt der finanzielle Druck und eine Zahlungsunfähigkeit wird immer wahrscheinlicher.

Für Sie als Bauherr ist die Insolvenz der Baufirma der Super-GAU: Es fehlt nicht nur an Handwerkern und Material, sondern oft hat der Bauherr schon mehr bezahlt, als Leistungen erbracht wurde. Somit bleibt auch er auf seinem Geld sitzen.

Die Insolvenz von Bauunternehmen ist aufgrund der geringen Gewinnmargen keine Seltenheit!

 

Was sollten Sie bei einer Insolvenz tun?

Zunächst sollten Sie unbedingt den zuständigen Insolvenzberater kontaktieren. Denn nur diese Person kann entscheiden ob die Bauarbeiten weitergeführt werden oder nicht, und dies ist leider meistens der Fall. Sie sollten unbedingt dessen Entscheidung abwarten, bevor man die ausstehenden Aufgaben an andere Gewerke weitergibt. Denn sonst besteht für Sie die Gefahr einer Doppelzahlung.

Ein Bauträgervertrag teilt sich im Insolvenzfall in einen Kaufvertrag für das Grundstück und einen Bauvertrag auf. Dies ermöglicht Ihnen, das Grundstück separat zu erwerben, sofern ein Auflassungsvermerk vereinbart wurde. Trotzdem kommt es meistens zu Streitigkeiten, die ausstehende Zahlungen und Leistungen betreffen.

Der Käufer kann Schadensansprüche an Handwerker oder gegenüber dem Bauträger anmelden. Hier kann es sich lohnen einen Gutachter einzusetzen, der einen Beleg über die bisherigen Bauarbeiten erbringt. Oft kommt es erst nach mehreren Monaten bis hin zu Jahren zu einer Einigung.

 

Wie können Sie sich im Voraus schützen?

Bevor Sie sich für einen Bauträger entscheiden sollten Sie sich genau über diesen informieren. Schauen Sie sich Referenzprojekte an und sprechen Sie mit Eigentümern von vergleichbaren Immobilien. Sie können außerdem eine Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei wie Crediterefom stellen. Falls hier schon Probleme auftreten, sollten Sie lieber einen neuen Bauträger bzw. ein neues Bauunternehmen suchen.

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sollte auf jeden Fall vorhanden sein. Diese schließt in der Regel das Bauunternehmen mit der Bank ab. Ist dies nicht einfach möglich sollten Sie auch von diesem Unternehmen die Finger lassen und weiter suchen. Auch die Gewährleistungsbürgschaft sollte unbedingt von dem Bauunternehmen vorgelegt werden. Diese springt ein, wenn Mängel an der Bauausführung erst später zu finden sind.

Beide Bürgschaften gehören zweifelsohne in jeden Bauträgervertrag hinein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Vertrag und die Baubeschreibung von einem Fachanwalt für Baurecht oder ein Bausachverständiger überprüft werden.

 

Fazit

Die Insolvenz Ihres Bauträgers kann Ihr ganzes Bauvorhaben ruinieren. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Vertragsabschluss genau über die Bauunternehmen in Ihrer Region informieren. Lassen Sie sich verschiedene Unternehmer empfehlen und von diesen Referenzen vorweisen.

Außerdem sollten Sie unbedingt die Verträge auf die oben genannten Bürgschaften von Experten prüfen lassen. Kommt es trotz bedachter Auswahl des Bauunternehmens zur Insolvenz, müssen Sie unbedingt die Entscheidung des Insolvenzberaters abwarten bevor Sie neue Aufträge für Ihr Bauvorhaben erteilen.

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