Scheidung – was passiert mit der Baufinanzierung?

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Scheidung – was passiert mit der Baufinanzierung?

 

Eine Scheidung an sich ist schon keine einfache Angelegenheit. Eine laufende Baufinanzierung des Ehepaars stellt dabei ein zusätzliches Problem dar. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um den Verkauf der Immobilie zu vermeiden. Das funktioniert aber nur, wenn beide Partner mitspielen und eine gemeinsame Lösung anstreben.

Lösung 1: ein Ehepartner übernimmt die Immobilie

Wenn sich ein Partner dazu entscheidet, die Immobilie vollständig zu übernehmen, so muss er auch die gesamte Belastung des Hauses oder der Eigentumswohnung tragen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Person über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wurde die Zahlung der Immobilie zu gleichen Teilen getilgt, wird es aufgrund der Berechnungen schwieriger. Sind die laufenden Kosten für den Einzelnen zu hoch, muss eine andere Lösung gefunden werden:

  • Beispielsweise kann der Zahlende finanzielle Unterstützung des anderen Partners bekommen, eine Art Familiendarlehen.
  • Ist dies ebenfalls nicht möglich, kann man gegebenenfalls eine Reduzierung der Tilgungsraten mit der Bank vereinbaren. Allerdings muss die Möglichkeit einer Tilgungssatzänderung schon im Vertrag stehen.
  • Eine letzte Möglichkeit ist ein staatlicher Zuschuss in Form von Wohngeld, das aber nur auf 12 Monate begrenzt ist.

Deswegen sollte man unbedingt einen Kreditvertrag mit der Option auf Tilgungsanpassung unterzeichnen, um bei einer Trennung diesem Problem zu entgehen.

Es ist wichtig, dass beide Partner an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind! Nur so kann die beste Lösung für die Immobilie und die Baufinanzierung gefunden werden!

 

Lösung 2: Aufteilung der Immobilie

Die Aufteilung einer Immobilie ist nur dann möglich, wenn es sich um ein großes Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt oder man das Objekt ohne einen größeren finanziellen Aufwand in ein Zwei-Hälften Haus umbauen lässt. Hier besteht dann kein Problem einer Weiterfinanzierung. Nachdem im Grundbuch eine Teilung des Objekts hinterlegt wurde, kann jeder der Partner selber entscheiden, wie er seine Hälfte der Immobilie nutzt. Dabei zahlen beide Partner reduzierte Monatsraten.

Zusätzlich kann es sein, dass Wertüberschüsse auf der Seite eines Partners auftreten. Diese müssen dann innerhalb des Scheidungsverfahrens ausgeglichen werden.

 

Lösung 3: Vermietung der Immobilie

Besteht keine Möglichkeit, die Finanzierung zusammen zu tragen, bleibt die Vermietung eine weitere Alternative. Normalerweise übernimmt ein Partner die Immobilie und die damit verbundene Finanzierung. Durch die Mieteinnahmen werden die laufenden Kosten der Baufinanzierung abgedeckt.

Eine Regelung der Besitzverhältnisse muss auch bei dieser Lösung unbedingt gefunden werden. Außerdem ist die Vermietung eine interessante Möglichkeit, gerade bei Objekten, die eine Wertsteigerung versprechen.


Lösung 4: Verkauf der Immobilie

Kosten für eine zweite Wohnung, die Kreditraten und die Haltungskosten der Immobilie können einen Durchschnittsverdiener an seine finanziellen Grenzen bringen. Deswegen ist von einem Verkauf der Immobilie nicht abzuraten.

Dies ist schon während der Trennungszeit möglich, wenn die Partner sich einigen können. Eine Einigung ist auch eine Voraussetzung, falls nur ein Ehepartner im Grundbuch als alleiniger Eigentümer der Immobilie eingetragen ist. Nach der Scheidung kann der Alleineigentümer allerdings frei über das Haus entscheiden.

Spätestens zum Scheidungsverfahren sollte eine Entscheidung über das Vorgehen mit der Immobilie gefallen sein. Denn nach der Scheidung kann man auch gegen den Willen des ehemaligen Partners eine Teilversteigerung beantragen.

 

Fazit

Das Verhältnis der beiden Partner nach der Trennung beeinflusst die Möglichkeiten, die für die Baufinanzierung offen stehen. Während des Scheidungsvorgangs findet ein Finanzausgleich statt, der bei korrekter Ausführung zu einer Einigung der beiden Parteien führen kann. Eine Vermietung oder ein Verkauf der Immobilie ist nur notwendig, wenn keiner der Partner im Haus beziehungsweise in der Wohnung weiter wohnen möchte oder die Kosten der Finanzierung tragen kann.

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