Baukindergeld 2018 – Was Sie wissen müssen

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Baukindergeld 2018 – Was Sie wissen müssen

 

Eine eigene Immobilie ist an sich schon kostspielig. Mit Kindern im Haus stehen viele Familien vor finanziellen Schwierigkeiten. Die Regierung möchte noch in diesem Jahr eine neue Fördermöglichkeit einführen, die Familien bei der Eigentumsbildung unterstützt: Das Baukindergeld.
Einen Gesetzesentwurf mit konkreten Informationen gibt es derzeit noch nicht. Deswegen basieren die folgenden Angaben im Hinblick auf Förderumfang, Voraussetzungen etc. ausschließlich auf die Rahmenbedingungen im Koalitionsvertrag der CDU und SPD.

Fakten

Über eine Laufzeit von 10 Jahren erhält die Familie 1.200 € pro Jahr pro Kind. Das sind auf die zehn Jahre hochgerechnet 12.000 € pro Kind. Der Betrag wird wahrscheinlich monatlich oder jährlich ausgezahlt.
Die Anträge können rückwirkend ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 eingereicht werden.

Dies ist höchstwahrscheinlich bei der KfW möglich. Ab wann Sie das Baukindergeld beantragen können, ist noch unklar, allerdings soll es noch in diesem Jahr möglich sein.

Das Baukindergeld soll noch in 2018 beschlossen und ausgezahlt werden.

 

Voraussetzungen

Das Baukindergeld dient hierbei als staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Geplant ist es für Familien mit einem oder mehreren Kindern, die Ihr allererstes Haus oder Neubau (und nur Häuser oder Neubauten!) nach dem 01.01.2018 erworben haben und diese Immobilie selbst nutzen. Eine weitere Voraussetzung ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommen. Dieses darf 75.000 € nicht übersteigen.
Zusätzlich zu diesem Grenzwert kommt noch ein Freibetrag von 15.000 € pro Kind. Somit erhöht sich zum Beispiel bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern, das maximal zu versteuernde Jahreseinkommen auf 105.000 €, um noch einen Anspruch auf das Kindergeld zu bekommen.

Somit haben vor allem Familien mit einem mittleren Einkommen die Chance auf diese staatliche Förderung zum Immobilienerwerb.

Die Kinder dürfen bei der Antragstellung noch nicht volljährig sein, müssen noch im selben Haushalt leben und ein aktueller Kindergeldanspruch muss bestehen. Eine Beschränkung der Anzahl der Kinder oder der Wohnfläche ist beim Baukindergeld nicht vorgesehen.

Nutzung des Baukindergeldes

Der staatliche Zuschuss ist nicht als Eigenkapital nutzbar. Dennoch können Sie das Geld für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung nutzen und von Beginn an dafür einkalkulieren.

Findet die Auszahlung monatlich statt, können Sie damit Ihre monatliche Tilgungsrate erhöhen. Durch den zusätzlichen Finanzspielraum können Sie somit Monat für Monat mehr tilgen und reduzieren so Ihre Restschuld kontinuierlich.

Eine weitere Möglichkeit ist das Baukindergeld für Sondertilgungen zu nutzen. Dies ist vor allem möglich, wenn das Geld jährlich ausgezahlt werden soll. Bei dieser Variante kann das Geld direkt in die Finanzierung gesteckt werden und die Restschuld wird abrupt reduziert. Außerdem sparen Sie viele Zinskosten über die Jahre. Die Möglichkeit der Sondertilgungen ist in vielen Kreditverträgen möglich, aber nicht immer kostenlos. Deswegen ist es wichtig, bei Vertragsabschluss eine Option für eine oder mehrere kostenlose Sondertilgungen pro Jahr zu vereinbaren.

 

Kritik an der neuen Förderung

Das Baukindergeld ist ohne Zweifel positiv für Familien. Jeder Familie sollte geraten werden Ihre Ansprüche zu fordern. Trotzdem stand die geplante Förderung von Beginn an in der Kritik.

Am meisten wurde an dem Baukindergeld kritisiert, dass es kein Mittel gegen Wohnungsnot ist.
Es regt die Nachfrage an, fördert aber nicht das Immobilienangebot. Die stetig steigenden Immobilienpreise können durch den Zuschuss weiter in die Höhe getrieben werden.

Fazit

Mit Inkrafttreten des Baukindergeldes können einige Familien beim Traum vom Eigenheim unterstützt werden. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss, sollten Sie jetzt schon Ihre Unterlagen und Nachweise organisieren, um beim Start der Förderung vorbereitet zu sein.

Wichtig ist es ebenso, sich mit Ihrer Bank im Voraus abzustimmen. Da das Baukindergeld noch nicht beschlossen und gesetzlich verabschiedet wurde, bleibt es spannend, ab wann man den Zuschuss beantragen kann und ob es noch Änderungen bei den Voraussetzungen geben wird.

Bis 2020 ist das Baukindergeld erst einmal beschränkt. Da 2021 wieder Bundestagswahl ist, bleibt abzuwarten, ob die neue Regierung die Förderung wieder aufnimmt oder fortsetzt.

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