Forward-Darlehen

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Forward-Darlehen

 

Ein Forward-Darlehen wird meist in Betracht bezogen, um Restschulden einer Baufinanzierung zu tilgen. Dafür wird in den allermeisten Fällen ein neues Darlehen aufgenommen. Diese sogenannte Anschlussfinanzierung hat dann natürlich den aktuellen Zinssatz und nicht den, den Sie damals beim Abschluss Ihrer Baufinanzierung eingegangen sind. Der neue Zinssatz kann um einiges höher ausfallen als der damalige. Daher sollten Sie sich vor dem Ablauf der Baufinanzierung genau erkundigen, wie hoch die Restschuld noch ist und wie diese getilgt werden kann.
In vielen Fällen ist die Restschuld so hoch, dass diese nicht durch eine Einmalzahlung aus der Welt geschafft werden kann und daher benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung, am besten eine, die ähnliche oder bessere Konditionen hat, wie ihre ursprüngliche Baufinanzierung. Für diesen Fall kommt ein Forward-Darlehen in Frage.

Bei diesem besonderen Darlehen wird im voraus die Verpflichtung eingegangen in z.B. drei Jahren ein neues Darlehen aufzunehmen. Das neue Darlehen hat dann den Zinssatz der während des Vertragsabschlusses aktuell war und die Tilgung beginnt erst nach der vorher festgelegten Frist (in diesem Beispiel drei Jahre). Somit haben Sie die Möglichkeit, sich bei einer Niedrigzins-Periode ein günstiges Darlehen für die Zukunft zu sichern, um Ihre Restschulden abzuzahlen.

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Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Forward-Darlehen. Das echte und unechte Forward-Darlehen. Beide haben Vor- und Nachteile, die hier kurz erläutert werden.

Der Unterschied zwischen dem echten und unechten Forward-Darlehen liegt in der Zinsbindungsfrist. Während beim echten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist ab dem Auszahlungszeitpunkt startet, fängt beim unechten Forward-Darlehen diese schon ab dem Vertragsabschluß an.
Ein kleines Beispiel, um das zu verdeutlichen: Es wird ein Forward-Darlehen mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren und einer Zinsbindungsfrist von fünf Jahren abgeschlossen. Nach dem Ablauf der Vorlaufzeit beginnt nun die Zinsbindungsfrist von fünf Jahren. Bei einem unechten Forward-Darlehen würde bei einer zweijährigen Vorlaufzeit und einer fünfjährigen Zinsbindung die Zinsbindung nach Ablauf der Vorlaufzeit nur noch drei Jahre betragen.

Nun stellt sich die Frage, wieso Sie überhaupt ein unechtes Forward-Darlehen in Betracht ziehen sollten. Der Grund ist recht einfach: Die Banken vergeben für diese sogenannten “unechten” Darlehen meist bessere Konditionen, denn beim echten Forward-Darlehen wird für jeden Monat Vorlaufzeit ein Zinsaufschlag berechnet, beim unechten Forward-Darlehen hingegen nicht. Daher ist es von absoluter Wichtigkeit sich vorher genauestens zu informieren, welche dieser beiden Variationen für Sie in Frage kommt. Denn einmal abgeschlossen, sind Sie an das Forward-Darlehen gebunden und kommen ohne weitere Gebühren nicht so einfach aus dieser Verpflichtung heraus.

 
 

Wir von Hartmann und Hartmann Baufinanzierung Frankfurt beraten Sie daher gerne bezüglich des Forwards-Darlehens, erläutern Ihnen die Unterschiede und Kniffe dieser besonderen Finanzierung und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

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