Notaranderkonto

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Notaranderkonto

 

Notaranderkonto - Was ist das ?

Ein Notaranderkonto, oder auch Ander-Konto, ist ein von einem Notar treuhänderisch geführtes Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Dieser Geldtransfer des Immobilien Kaufpreises gegen Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gilt als die sicherste Form der Abwicklung eines Immobiliengeschäftes, denn der Notar führt die Verwaltung des Kontos. Somit handelt er in eigenem Namen für fremde Rechnungen. Das bedeutet, dass er das eingezahlte Geld erst dann an den Verkäufer überweist, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind und somit der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.


Wie funktioniert ein Anderkonto beim Notar?

Sind die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Notaranderkontos erfüllt, kann ein solches von einem Notar eröffnet werden. Wurde der Kaufvertrag notariell beurkundet, werden die Erfordernisse zur Zahlung des Kaufpreises vom Notar geschaffen. Dies beinhaltet zum einen die Beantragung der Auflassungsvormerkung beim zuständigen Grundbuchamt, die Beschaffung der Löschungsbewilligung für eventuell eingetragene Belastungen auf dem Grundstück und die Einholung einer Verzichtserklärung für ein Vorkaufsrecht. Sind nun alle Bedingungen erfüllt, informiert der Notar den Käufer schriftlich über die Fälligkeit des Kaufpreises. Dieser muss dann die im Kaufvertrag vereinbarte Summe auf das Anderkonto überweisen. Wird der Geldeingang vom Notar verzeichnet, übergibt der Verkäufer die Immobilie an den Käufer und bestätigt anschließend dem Notar, dass er mit der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch einverstanden ist. Letztlich wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vom Notar beantragt und erst dann wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt.


Nur wenn ein “berechtigtes Sicherungsinteresse” gegeben ist, darf ein Notar ein Anderkonto einrichten.


 

Kosten

Bei einer Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto durch einen Notar, berechnet dieser Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der Auszahlungsbeträge, die über das Konto ausgezahlt werden. Im Normalfall werden die Notarkosten vom Käufer der Immobilie getragen oder Verkäufer und Käufer einigen sich auf eine Aufteilung der Kosten.
Kostenbeispiele: Bei einer Auszahlungshöhe bis 10.000 Euro kommen Notargebühren von 75 Euro auf und bei einer Höhe von 50.000 Euro, eine Gebühr von 165 Euro.


Notaranderkonto oder Direktzahlung ?

Genau wie bei einem Notaranderkonto muss der Käufer bei einer Direktzahlung auch erst dann bezahlen, wenn alle Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung erfüllt sind und er vom Notar eine entsprechende Fälligkeitsmitteilung erhält. Anschließend überweist er die Summe direkt auf das Konto des Verkäufers. Der Notar muss Verkäufer und Käufer auf die möglichen Risiken einer nicht gesicherten Vorleistung belehren. Zur Absicherung der vollständigen Kaufpreiserstattung über Direktzahlung kann der Eigentümer vom Käufer eine Bankbürgschaft einfordern. Die Kosten dafür sind deutlich geringer, als die für die Einrichtung eines Notaranderkontos. Die Einführung eines solchen Kontos wird beim Immobilienverkauf immer seltener in Deutschland eingesetzt. Nur wenn ein “berechtigtes Sicherungsinteresse” gegeben ist, darf ein Notar ein Anderkonto einrichten. Dies beinhaltet z.B. wenn der Käufer die Immobilie durch mehrere Kreditinstitute finanziert. In dem Fall lassen sich die Zahlungen durch ein Notaranderkonto besser koordinieren und absichern.

 

Fazit

Ein Notaranderkonto hat viele Vorteile, jedoch gibt es durchaus auch Gründe sich eher für eine Direktzahlung zu entscheiden. Der Verkäufer kann sich sicher sein den Kaufpreis rechtzeitig und vor Eigentumsüberschreibung zu erhalten. Auch der Käufer kann sich sicher sein, dass er Eigentümer der Immobilie wird, da der Verkäufer erst dann sein Geld erhält, wenn die Eigentumsumschreibung in die Wege geleitet wurde. Andererseits darf der Notar solch ein Konto nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse eröffnen und es entstehen deutlich höhere Kosten als bei einer Direktzahlung. Außerdem kann in vielen Fällen eine Direktzahlung genauso sicher durchgeführt werden, weshalb letztendlich ein Notaranderkonto immer häufiger umgangen wird.

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