Wie steht es um die Nebenkosten beim Immobilienkauf

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Wie steht es um die Nebenkosten beim Immobilienkauf

 

Letzte Woche haben wir Ihnen gezeigt, dass es auch möglich ist, ohne Eigenkapital eine Immobilie zu finanzieren. Die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf sollten Sie aber in jedem Fall aus Ihren eigenen Mitteln bestreiten.

Zur Wiederholung:
Gemäß einer alten Bankenregel sollte ein Drittel der benötigten Geldmittel für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung aus Eigenkapital stammen. Doch in den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen geändert: Einerseits machen es die gestiegenen Immobilienpreise für viele Bauherren schwieriger, hohe Eigenkapitalsummen in die Finanzierung der Immobilie einzubringen. Andererseits sorgen die niedrigen Zinsen für einen Rückgang der Finanzierungskosten beim Hauskauf oder dem Erwerb einer Wohnung.


„Die Kaufnebenkosten werden oftmals unterschätzt”


 

In der Regel finanzieren Banken aber nicht mehr als 100% einer Immobilienfinanzierung. Das bedeutet, dass Sie die Kaufnebenkosten meist selber tragen müssen. Diese können rund 9 bis 16% des Kaufpreises ausmachen und müssen vorher unbedingt miteinkalkuliert werden.
Folgende Nebenkosten sind zu beachten:

  1. Grunderwerbssteuer
    Beim Erwerb einer Immobilie fällt zumeist für den Käufer die Grunderwerbsteuer an. Berechnungsgrundlage ist hier der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen sind.

  2. Maklerprovision
    Sollten Sie sich für eine bereits bestehende Immobilie entscheiden und diese über einen Vermittler beziehen, müssen Sie eine Maklerprovision von 3 bis 6% in Ihre Kalkulation mit einrechnen.

  3. Notar und Grundbuchkosten
    Die Notarkosten beim Hauskauf können sich schnell auf über tausend Euro belaufen. Gleiches gilt für die Notarkosten beim Wohnungskauf, auch wenn die Gebühren hier in den vielen Fällen aufgrund der oft niedrigeren Kaufpreise nicht ganz so hoch ausfallen. Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten.

  4. Kosten für die Baugenehmigung
    Bei einem Einfamilienhaus sollten Sie mit Kosten von ca. 0,5% der gesamten Bausumme rechnen. Bei einem 200.000 € teuren Haus wären dies also etwa 1.000 €. Eine Rechenformel für die Gebühren sieht folgendermaßen aus: umbauter Raum in m3 x Bauwert in EUR pro m3, davon der örtliche Gebührensatz in %. Anhand dieser Formel errechnen Sie die ungefähren Gebühren.

  5. Erschließungskosten
    Die Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an eine Kommune bezahlen. Die Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an weitere technische Netze und an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe des Erschließungskosten hängt vom Umfang der nötigen Arbeiten sowie von der jeweiligen Gemeinde ab, wo das Bauland erschlossen wird. Bei einem gewöhnlichen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird.

  6. Baustrom, -wasser und -entsorgung
    Während des Bauvorhabens müssen Sie für den Strom, für Wasser und für die Entsorgung von Bauschutt aufkommen. Rechnen Sie dafür ca. 500 bis 2000 € ein.

  7. Bauherrenhaftpflicht
    Beim Neubau des Eigenheims kann viel passieren. Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung für die Baustelle. Passiert ein Unfall, haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen. Zur finanziellen Absicherung ist deshalb eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Hierbei beraten wir Sie gerne!
 

Die Kaufnebenkosten werden oftmals unterschätzt. Informieren Sie sich vor Ihrem Bauvorhaben genau, wie hoch sie sich an Ihrem Standort belaufen.

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