Wohn-Riester

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Wohn-Riester

 

Unter dem Begriff “Riester” versteht man die staatliche Unterstützung, mit der man sich eine Zusatzrente aufbauen kann, die lebenslang gezahlt wird. Seit 2008 ist es möglich, diese staatliche Förderung auch zur Finanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen. Dies wird dann als Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente bezeichnet, mit der man also das selbstgenutzte Wohneigentum in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage einbezieht.
Mit diesem Verfahren wird die Möglichkeit geschaffen, die Rückzahlung eines Kredits zu beschleunigen und somit schneller schuldenfrei zu sein und gleichzeitig noch Geld zu sparen.



Wer kann eine Wohn-Riester bekommen?

Die Wohn-Riester kann jeder erhalten, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Dies sind in erster Linie Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch andere Gruppen, wie Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger und Bezieher von Arbeitslosen,- oder Krankengeld.
Auch geringfügig Beschäftigte können von der staatlichen Förderung profitieren - mit der Bedingung, eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzuzahlen.

Sind Sie nicht direkt förderberechtigt, gibt es noch die Möglichkeit, sich eventuell über Ihren Ehepartner zu riestern. Dies setzt natürlich voraus, dass dieser zum Kreis der Förderberechtigten zählt und selbst mit einem eigenen Vertrag spart.

Wann kann ich eine Wohn-Riester verwenden?

Bei einer Wohn-Riester gibt es drei Verwendungsarten.

Erstens: Die Tilgung eines Darlehens. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, kann die Zulagen in die Rückzahlung des Kredits stecken. Allgemein gilt Wohn-Riester auch für Anschlussdarlehen. Hierbei gilt jedoch die Bedingung, dass Sie als Riester-Sparer, die Immobilie auch selbst bewohnen.

Zweitens: Sie können Genossenschaftsanteile erwerben, bei der Sie die Zulagen in Anteile einer Wohnbaugenossenschaft stecken.

Drittens: Die Zuschüsse können außerdem für einen barrierefreien Umbau genutzt werden.


Die Wohn-Riester kann jeder erhalten, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt.


 

Vorteile der Wohn-Riester

Ein klarer Vorteil hierbei wäre die staatliche Förderung für das Eigenheim. Beim Kauf oder Bau einer Immobilie beteiligt sich also der Staat durch die Förderung an der Finanzierung.
Dadurch gibt es Steuerersparnisse, die daraus resultieren, dass die Zahlungen durch die Riester-Rente erst bei Eintritt in den Altersruhestand versteuert werden müssen.
Hinzu kommt, dass Sparer jährliche Tilgungsraten steuerlich absetzen können.
Wie bereits erwähnt, ist die Förderung bei der Darlehenstilgung einsetzbar, wodurch die Darlehenszeit deutlich verkürzt und die Zinslast wesentlich gesenkt werden können.
Vor allem Familien mit Kindern profitieren von der Wohn-Riester, da sie zusätzlich zur Grundförderung bis zu 300 Euro pro Kind extra im Jahr bekommen würden.



Nachteile der Wohn-Riester

Der große Nachteil der Wohn-Riester ist, dass das Geld auf dem Wohnförderkonto nachgelagert besteuert wird. Auf diesem fiktiven Konto werden die staatlich geförderten Leistungen bis zur Tilgung der Baufinanzierung vermerkt. Dieser angesammelte Betrag muss ab dem Renteneintritt versteuert werden.
Außerdem bezieht sich diese Förderung ausschließlich auf selbstgenutzte Immobilien.
Zudem wird nicht jede Immobilie gefördert. Beispielsweise werden nur selbstgenutzte Immobilien, die nach 2007 gekauft wurden, gefördert - dabei auch nur der Kauf oder Bau, jedoch nicht die Renovierung.

 

Fazit

Ob sich Wohn-Riester wirklich für Sie eignet, sollte genauestens geprüft werden. Beispielsweise eignet es sich für junge Familien mit Kindern, aufgrund der zusätzlichen Zulagen, vermutlich deutlich mehr als für Familien ohne Kinder. Außerdem sollte der Immobilienbesitzer langfristig keine räumliche Veränderung planen, da die Förderung sonst nicht mehr gelten könnte. Um jedoch genau herauszufinden, ob Wohn-Riester eine Option für Sie ist, können wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

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